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Richtlinie Nr. 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern (GMS, GVS MfS o008-1/79), Nachweis über die Kenntnisnahme vom Inhalt der Richtlinie 1/79 (GVS MfS o008-24/79), 2. Durchführungsbestimmung (DFB) zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen inoffiziellen Mitarbeitern (HIM) des MfS (GVS MfS o008-44/86) und Nachweis über die Kenntnisnahme vom Inhalt der 2. DFB zur Richtlinie 1/79

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