Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 10. Jan. 1714, welche die Räumungsklage des Johanniterkomturs auf Immission in den Ordenshof zu Niel (Kr. Kleve) abgewiesen hat. Hintergrund des Prozesses ist die Usurpation der Häuser und Güter der Johanniterkommende zu Nijmegen einschließlich der dortigen Kirche durch die Appellaten. Der Appellant stützt seine Forderung der Herausgabe der beschlagnahmten Güter auf ein Urteil des Provinzials von Gelderland von 1646, auf Vollstreckungsverordnungen Friedrich Wilhelms von Brandenburg von 1685 und auf einen Vergleich mit der Stadt Nijmegen von 1700. Die Appellaten weigern sich die streitigen Güter herauszugeben, bevor der Papst den Vergleich von 1700 ratifiziert hat. Dies ist bis 1714 noch nicht geschehen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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