Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 10. Jan. 1714, welche die Räumungsklage des Johanniterkomturs auf Immission in den Ordenshof zu Niel (Kr. Kleve) abgewiesen hat. Hintergrund des Prozesses ist die Usurpation der Häuser und Güter der Johanniterkommende zu Nijmegen einschließlich der dortigen Kirche durch die Appellaten. Der Appellant stützt seine Forderung der Herausgabe der beschlagnahmten Güter auf ein Urteil des Provinzials von Gelderland von 1646, auf Vollstreckungsverordnungen Friedrich Wilhelms von Brandenburg von 1685 und auf einen Vergleich mit der Stadt Nijmegen von 1700. Die Appellaten weigern sich die streitigen Güter herauszugeben, bevor der Papst den Vergleich von 1700 ratifiziert hat. Dies ist bis 1714 noch nicht geschehen.
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Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 10. Jan. 1714, welche die Räumungsklage des Johanniterkomturs auf Immission in den Ordenshof zu Niel (Kr. Kleve) abgewiesen hat. Hintergrund des Prozesses ist die Usurpation der Häuser und Güter der Johanniterkommende zu Nijmegen einschließlich der dortigen Kirche durch die Appellaten. Der Appellant stützt seine Forderung der Herausgabe der beschlagnahmten Güter auf ein Urteil des Provinzials von Gelderland von 1646, auf Vollstreckungsverordnungen Friedrich Wilhelms von Brandenburg von 1685 und auf einen Vergleich mit der Stadt Nijmegen von 1700. Die Appellaten weigern sich die streitigen Güter herauszugeben, bevor der Papst den Vergleich von 1700 ratifiziert hat. Dies ist bis 1714 noch nicht geschehen.
AA 0627, 2952 - I/J 153/645
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 1. Buchstabe I/J
1714 (1646 - 1714)
Enthaeltvermerke: Kläger: Freiherr Goswin Hermann Otto von Merveldt (Merfeldt), Großmeister des Johanniterordens (Malteserordens) in Deutschland, als Komtur zu Nijmegen (Niederlande) und Arnheim (Niederlande), (Kl.) Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Nijmegen, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Wilhelm Heeser 1714 - Subst.: Dr. Johann Henrich Dietz Prozeßart: Appellationis ad domum Instanzen: 1. Brandenburg. Regierung (Kanzler und Räte) zu Kleve (1714) - 2. RKG 1714 (1646 - 1714) Beweismittel: Ladung durch Edikt zu Kleve, Aachen und Moers (Q 2). Urteil des Provinzials von Geldern zu Arnheim von 1646 (Q 8). Vergleich von 1700 in niederländischer Sprache mit deutscher Übersetzung (Q 14). Beschreibung: 2,5 cm, 51 Bl., lose; Q 1 - 17.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:31 MESZ