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Inventare des Antiquars Vischer zum Sturz 1762/63, Unterfasz. 18: Bücher
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a) Verzeichnis der beim Sturz 1762 vorgefundenen unverzeichneten Bücher (fol. 1-10).
Dieses Verzeichnis stimmt weitgehend mit A 20 a Bü 72 b) überein (vgl. dort).
b) Verzeichnis der Bücher, die am 21. Februar 1753 aus dem Nachlass des verstorbenen Verwalters des Medaillenkabinetts, Laurentius von Sandrart (1681-1753), durch den Antiquar Wilhelm Friedrich Schönhaar (Verwalter der Kunstkammer 1752-61) übernommen wurden, mit den Unterschriften der Notare Heinrich Ludwig Neuffer, gesetzlicher Vormund ("Curator") "der zwey älteren Fräulein Töchter von Sandrat", und Georg Heinrich Haage, gesetzlicher Vormund des Fräuleins Charlotta Christiana (von Sandrart). (fol. 11-15).
Vgl. a. Folgeverzeichnis: Abgabe an das Medailenkabinett (alle hier verzeichneten Stücke bis auf Nr. 6, 7, 18, 27, 31, 34-36) am 27. Dezember 1755 (A 20 a Bü 54).
Zu diesem Vorgang vgl. a. das Schreiben des Antiquars Schönhaar an das Oberhofmarschallamt vom 9. März 1753 (s. A 20 a Bü 160 Nr. 1).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.