Unterpräfektur Salzwedel (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
B 19d (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.08. Königreich Westphalen und Französische Verwaltung von Erfurt >> 01.08.02. Elbdepartement
1792 - 1819
Findhilfsmittel: Findbuch von 1938 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Der Distrikt Salzwedel umfasste ursprünglich vierzehn Kantone. Nach der Einverleibung von Hannover-Lüneburg wurde mit Dekret vom 19. 7. 1810 (Bull. 1810 II, 355) u.a. das Departement Niederelbe neu gebildet und ihm aus dem bisherigen Distrikt Salzwedel die Kantone Apenburg (später mit Beetzendorf vereinigt), Arendsee, Beetzendorf, Kalbe/Milde, Diesdorf, Jübar und Salzwedel Stadt und Land zugewiesen und ein neuer Distrikt Salzwedel gebildet. Von den übrigen Kantonen des alten Distrikts Salzwedel wurden Gardelegen Stadt und Land, Mieste und Zichtau mit dem Distrikt Neuhaldensleben (B 19b) sowie Bretsch und Pollitz mit dem Distrikt Stendal vereinigt (B 19c).
Die Unterpräfektur Salzwedel, zu der nunmehr außer den oben genannten noch die Kantone Quickborn-Gartow, Lüchow-Wustrow und Wittingen gehörten, behielt sämtliche Kantone, auch als sie nach Auflösung des Departements Niederelbe am 20. 11. 1812 (Bull. 1812 II, 417) dem Elbedepartement angegliedert wurden. Die in dem Dekret vom 24. 12. 1807 (Bull. 1807 IV, 21) erwähnten Kantone Brohme und Klötze sind offenbar bald wieder aufgehoben worden.
Friedensgerichte befanden sich in Salzwedel (zwei), Arendsee, Diesdorf, Beetzendorf, Apenburg, Kalbe/Milde, Quickborn, Gartow, Lüchow, Wustrow, Wittingen.
Bestandsinformationen: Die in dem vorliegenden Findbuch zusammengestellten Akten wurden zu Beginn des Jahres 1937 mit den im Bestand C 30 Salzwedel vereinigten Akten vom Landratsamt Salzwedel abgegeben (acc. 1/1937) und von dem Archivzivilsupernumerar Budde geordnet. Provienzmäßig enthält der Bestand außer den Akten der Unterpräfektur Salzwedel auch solche der unteren Verwaltungseinheiten, der Canton-Mairies. Infolge der wenigen von den letzteren vorhandenen Akten wurden diese, um eine zu starke Aufsplitterung des Bestandes zu verhindern, im Bestand B 19d mit verzeichnet.
Für die Benutzung ist sowohl für die Zeit der westphälischen Herrschaft als auch für die Zeit der nachfolgenden preußischen Verwaltung stets auch der Bestand C 30 Salzwedel heranzuziehen. Beide Registraturen gehen vielfach in einander über und viele Akten der Unterpräfektur sind vom Landratsamt weitergeführt worden, so dass eine reinliche zeitliche Scheidung nicht immer möglich war.
Registraturbildner: Der Distrikt Salzwedel umfasste ursprünglich vierzehn Kantone. Nach der Einverleibung von Hannover-Lüneburg wurde mit Dekret vom 19. 7. 1810 (Bull. 1810 II, 355) u.a. das Departement Niederelbe neu gebildet und ihm aus dem bisherigen Distrikt Salzwedel die Kantone Apenburg (später mit Beetzendorf vereinigt), Arendsee, Beetzendorf, Kalbe/Milde, Diesdorf, Jübar und Salzwedel Stadt und Land zugewiesen und ein neuer Distrikt Salzwedel gebildet. Von den übrigen Kantonen des alten Distrikts Salzwedel wurden Gardelegen Stadt und Land, Mieste und Zichtau mit dem Distrikt Neuhaldensleben (B 19b) sowie Bretsch und Pollitz mit dem Distrikt Stendal vereinigt (B 19c).
Die Unterpräfektur Salzwedel, zu der nunmehr außer den oben genannten noch die Kantone Quickborn-Gartow, Lüchow-Wustrow und Wittingen gehörten, behielt sämtliche Kantone, auch als sie nach Auflösung des Departements Niederelbe am 20. 11. 1812 (Bull. 1812 II, 417) dem Elbedepartement angegliedert wurden. Die in dem Dekret vom 24. 12. 1807 (Bull. 1807 IV, 21) erwähnten Kantone Brohme und Klötze sind offenbar bald wieder aufgehoben worden.
Friedensgerichte befanden sich in Salzwedel (zwei), Arendsee, Diesdorf, Beetzendorf, Apenburg, Kalbe/Milde, Quickborn, Gartow, Lüchow, Wustrow, Wittingen.
Bestandsinformationen: Die in dem vorliegenden Findbuch zusammengestellten Akten wurden zu Beginn des Jahres 1937 mit den im Bestand C 30 Salzwedel vereinigten Akten vom Landratsamt Salzwedel abgegeben (acc. 1/1937) und von dem Archivzivilsupernumerar Budde geordnet. Provienzmäßig enthält der Bestand außer den Akten der Unterpräfektur Salzwedel auch solche der unteren Verwaltungseinheiten, der Canton-Mairies. Infolge der wenigen von den letzteren vorhandenen Akten wurden diese, um eine zu starke Aufsplitterung des Bestandes zu verhindern, im Bestand B 19d mit verzeichnet.
Für die Benutzung ist sowohl für die Zeit der westphälischen Herrschaft als auch für die Zeit der nachfolgenden preußischen Verwaltung stets auch der Bestand C 30 Salzwedel heranzuziehen. Beide Registraturen gehen vielfach in einander über und viele Akten der Unterpräfektur sind vom Landratsamt weitergeführt worden, so dass eine reinliche zeitliche Scheidung nicht immer möglich war.
Laufmeter: 5.15
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ