Schreiben des Aschaffenburger Oberkellerers Johann Reinhard Horn, des Kellerers im Bachgau Franz Lieb und (Johann Caspar?) Merckels vom 20. April 1716 an die Landschöffen und Schultheißen zu Waldaschaff, Keilberg, Strass- und Oberbessenbach und Habich wegen Klage der Aschaffenburger Metzgerzunft, dass ihnen der freiherrlich-hettersdorfische Schultheiß Peter Philipp durch sein Viehschlachten großen Schaden zugefügt habe. Befehl an die Landschöffen, Schultheißen und Heimberger der kurfürstlichen Dörfer unter Strafandrohung zu verbieten Fleisch von Peter Philipp zu kaufen. (Abschrift)

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg
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