Forderungen; umstrittener Vergleich
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GerKer, 905
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1687
Enthält: In einem längerwährenden Streit um Schuldforderungen, den Arnoldt Vaißen aus Bergerhausen gegen seinen Schwager Johann Peter Ahrem aus Sindorf und dessen Schwiegervater Dietrich Binsfeldt führt, geht es nun konkret um den Besitz einer Braupfanne, die von Edmund Ahrem, dem + Vater von Johann Peter stammte. Dietrich Binsfeldt hatte sie, wohl im Einvernehmen mit seinem Schwiegersohn Johann Peter Ahrem, bereits nach Lechenich [an Hieronymus Schmidt] verkauft. Doch erhebt der Schwager Vaißen weiterhin Anspruch darauf als Schuldenäquivalent. Im vorliegenden Prozessabschnitt legen die Kläger dem Kerpener Gericht nun ein Attest des Gerichts von Sindorf vor, ausgestellt am 29.4.1687 auf persönliches Vorsprechen von Johann Peter Ahrem hin von den Schöffen Johann Roggendorff, Hermann Graff und Goddert Fuß. Es soll den Vergleich bezeugen, den Ahrem und Binsfeldt vor einiger Zeit [ein genaues Datum wird nicht genannt] mit Vaißen getroffen hatten, der aber "auß schwagerlicher Trew" damals nicht schriftlich fixiert worden war. Vaißen hatte daraufhin den Prozess "eine Zeittlang stillstehen undt unerweckt gelaßen", nun war er aber offensichtlich wieder vor Gericht gegangen. Im Attest wird der Hergang des Vergleichs geschildert: die Kontrahenten, nebst Ahrems und Vaißens (über dessen Frau Entgen) gemeinsamem Onkel ("Ohm") Robert Kemmerling und anderen Anverwandten als Zeugen, hatten sich in Johann Peter Ahrems Haus in Sindorf versammelt. Man hatte Vaißen in "freundtlichen discursen" nahegelegt ("vorgehalten und zugemuthet"), ob man nicht den Prozess gütlich beilegen könne, da er wohl wisse, "daß hieselbsten nichts zu erobern" sei. Er möge sich doch mit allen noch zu findenden "Brawbudden" und "Schiffen" [= Gerätschaften, Bütten zur Bierherstellung] zufrieden geben und auf die Braupfanne verzichten. Man habe sich dann mit Handschlag darauf geeinigt, was auch der gerade nach Düsseldorf abreisende, mehr oder weniger zufällig noch hinzugekommene Pächter von Arnoldt Vaißen, Hendrich Ritz, bezeugen könne. "Deme Accord selbsten (habe) er, Ritzen, nicht beigewohnt". Auf Bitten von Johann Peter Ahrem hin lässt sich das Gericht Sindorfer Gericht die Vorgänge noch einmal von Ohm Robert Kemmerling, der wegen seines Alters (70 Jahre) und eines "schweren accident" [Krankheit] nicht nach Kerpen zum Gericht kommen könnte, und Hendrich Ritz (46 Jahre) bestätigen und nimmt die Aussagen in das Dokument für Kerpen auf. Diesem fehlt es jedoch noch an der formalrechtlichen Seite, und das Schriftstück wird zurückgesandt. Die Zeugen sollen im Gerichtshaus angehört und vereidigt werden. Das ordnet dann am 10.5. auch ein Rezess des Sindorfer Gerichtsherrn, J.W. von Vercken, Herr von Hemmersbach, an. Nachdem dies in Anwesenheit von Binsfeldt, Ahrem und den beiden Zeugen geschehen ist, geht das Dokument nach Kerpen zurück (Praes. 13.5.).
Schriftstücke: 2
Archivale
Ahrem, Edmund , Vater von Johann Peter
Ahrem, Johann Peter, aus Sindorf
Binsfeldt, Dietrich
Fuß, Goddert, Schöffe zu Sindorf
Graff, Hermann, Schöffe zu Sindorf
Hieronymus Schmidt, aus Lechenich
Kemmerling, Robert
Ritz, Hendrich, Pächter
Roggendorff, Johann, Schöffe zu Sindorf
Vercken, J.W. von, Herr zu Hemmersbach
Sindorf - Gericht
Vaißen, Arnoldt, aus Bergerhausen
Braupfanne
Forderungen
Vergleich
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:52 MEZ