Joß von Ratzenried zu Ratzenried leiht der ehrbaren Vigida Peurlin von Fulgenstadt, ehelicher Witwe des Martin Bösch, auf Lebenszeit zu rechtem Zinslehen ein Gut daselbst mit allem Zubehör, [einzeln aufgeführten und lokalisierten] Ackern, von denen einer gegen Zins Claus Paurer geliehen ist, mit gen. Wiesen und mit dem Stettholz gen. Bauholz, dazu ein kleines Gütlein, ebenfalls zu Fulgenstadt gelegen. Alle Stücke hatte der verst. Ehemann der Peurlin inne. Bei Ausf. vorliegender Urk. sind 100 fl. Landesw. als Ehrschatz bar bezahlt worden. Jährlich zu Martini sind dem A. bzw. seinen Erben gen. Geld- und Naturalabgaben in Fulgenstädter Maß und Ravensburger W. nach Ravensburg zu entrichten. Die Peurlin muß die Güter persönlich nutzen und in baulichen Ehren halten. Im Bauholz darf nur für den Bedarf des Hofes Holz geschlagen werden. Bei Säumnis der Abgaben und Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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