Hanns Häfelin und Hanns Rodbacher, beide von Botenheim, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen Friedensbruchs, schwören Urfehde, nachdem ihnen das zunächst ergangene Urteil - einem jeden sollten 3 Finger abgehauen werden - durch ein zu dieser Zeit ergangenes kaiserliches Mandat und auf Fürbitte von Bürgermeister und Gericht zu Brackenheim u.a. durch den Kaiser erlassen wurde, und versprechen, sich wohl zu verhalten und in Zukunft keine Wehr mehr zu tragen, keine offene Gesellschaft zu besuchen, sei es nicht zuvor wieder vom Kaiser erlaubt