Streit um die Mitgift der Katharina von Efferen gen. Hall von 3500 Tlr. kölnischer Währung bzw. um eine Restforderung von 877 3/4 Tlr., welche verzinst die Summe von 3359 Tlr., 31 Albus beträgt. Die Ehe der Katharina von Efferen gen. Hall, Tochter des Adam von Efferen gen. Hall zum Busch (Kr. Euskirchen) und der Anna von Broel gen. Plater, mit Engelbert von Gülich zu Schwerfen (Kr. Euskirchen), dem jüngsten Sohn des Wilhelm von Gülich, des jül. Rats und Amtmanns von Blankenberg, und der Sibylle von Allner, die 1599 verabredet worden war, ist kinderlos geblieben. Daher klagten die Verwandten der Katharina von Efferen gen. Hall auf Herausgabe der Mitgift. Die 1. Instanz gab der Klage mit Urteil vom 26. Jan. 1669 statt, indem sie die von Gülich zur Zahlung der 3500 Tlr. samt Zinsen seit dem Tod der Katharina verurteilte. Diese machen vor dem RKG gegen dieses Urteil geltend, daß Katharina von Efferen gen. Hall, wie sich aus ihren Erbschaftsvergleichen mit ihrem Bruder Adam Henrich von Efferen gen. Hall von 1618 und ihrem Neffen Karl von Efferen gen. Hall zum Busch von 1636 und aus ihrer Einweisung in einige Renten des Hauses Busch ergäbe, die Mitgift nicht vollständig in die Ehe eingebracht habe. Katharina von Efferen gen. Hall habe außerdem Einkünfte aus der Abtretung des Hofes Birlinghoven (Rhein-Sieg-Kr.) im Amt Blankenberg gehabt, die auf die Forderung angerechnet werden müßten.
Vollständigen Titel anzeigen
Streit um die Mitgift der Katharina von Efferen gen. Hall von 3500 Tlr. kölnischer Währung bzw. um eine Restforderung von 877 3/4 Tlr., welche verzinst die Summe von 3359 Tlr., 31 Albus beträgt. Die Ehe der Katharina von Efferen gen. Hall, Tochter des Adam von Efferen gen. Hall zum Busch (Kr. Euskirchen) und der Anna von Broel gen. Plater, mit Engelbert von Gülich zu Schwerfen (Kr. Euskirchen), dem jüngsten Sohn des Wilhelm von Gülich, des jül. Rats und Amtmanns von Blankenberg, und der Sibylle von Allner, die 1599 verabredet worden war, ist kinderlos geblieben. Daher klagten die Verwandten der Katharina von Efferen gen. Hall auf Herausgabe der Mitgift. Die 1. Instanz gab der Klage mit Urteil vom 26. Jan. 1669 statt, indem sie die von Gülich zur Zahlung der 3500 Tlr. samt Zinsen seit dem Tod der Katharina verurteilte. Diese machen vor dem RKG gegen dieses Urteil geltend, daß Katharina von Efferen gen. Hall, wie sich aus ihren Erbschaftsvergleichen mit ihrem Bruder Adam Henrich von Efferen gen. Hall von 1618 und ihrem Neffen Karl von Efferen gen. Hall zum Busch von 1636 und aus ihrer Einweisung in einige Renten des Hauses Busch ergäbe, die Mitgift nicht vollständig in die Ehe eingebracht habe. Katharina von Efferen gen. Hall habe außerdem Einkünfte aus der Abtretung des Hofes Birlinghoven (Rhein-Sieg-Kr.) im Amt Blankenberg gehabt, die auf die Forderung angerechnet werden müßten.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1669 - 1725 (1613 - 1729)
Enthaeltvermerke: Kläger: Henrich von Gülich zu Dorp im Amt Blankenberg, seine Schwägerin Anna Barbara Quadt von Landskron, Witwe des Wilhelm von Gülich zu Berg, und Henrica Maria von Gülich, verheiratet mit Ernst von Ittersum, seit 1685 Wilhelm von Gülich zu Berg und Johann Diethrich von Gülich zu Rotscheroth (Rhein-Sieg-Kr.), seit 1717 die Brüder Johann Ludwig von Gülich zu Berg und Wilhelm (Diethrich) von Gülich zu Rotscheroth, seit 1721 auch Johann Henrich Winand von Gülich zu Dorp, (Bekl.) Beklagter: Erbengemeinschaft von Hall: Friedrich und Ernst von der Lippe gen. Hoen zu Wilberinghoven, Ida Margarethe von Widdendorf (Kirchspiel Heppendorf), geb. von Efferen gen. Hall zu Boisdorf (Busdorf, Bosdorf, Amt Bergheim), Wilhelma Galatina von Efferen gen. Hall und Agnes Katharina Stael von Holstein, geb. von Hoen zu Mülheim, Werner Adolfvon Widdendorf zu Boisdorf, Christina Emilia von Dittfurth (Diffort), Witwe des Friedrich von der Lippe gen. Hoen zum Bruch, seit 1684 auch Freiherr Gymnich von Vlatten, seit 1685 C. W. von Gymnich, Domherr zu Hildesheim und Lüttich, für sich, seine Brüder und Schwestern, seit 1726 F. E. von Gymnich zu Vlatten, Amtmann von Monschau, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Philipp Nidderer 1669 - Subst.: Dr. Johann Nikolaus Höen - Subst.: Dr. Hoegelen 1685 - Dr. Johann Meyer 1717 - Subst.: Dr. Hert - Subst.: Dr. G. A. Geibel 1721 - Dr. Christian Hartmann von Gülich 1724 - Subst.: Lic. Christian Christoph Dingstel Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Leonhard Schommartz 1669 - Subst.: Lic. Johannes Eichrodt - Subst.: Lic. Johann Heinrich Zinck (1672) - Lic. Konrad Franz Steinhausen 1684 - Subst.: Dr. Krebs - Subst.: Lic. Roleman 1685 - Lic. Wilhelm Maximilian Brack 1726 - Subst.: Dr. Philipp Ludwig Meckel Prozeßart: Appellationis, nunc (1717) citationis ad reassumendum Instanzen: 1. Jül.-berg. Räte zu Düsseldorf 1656 - 1669 - 2. RKG 1669 - 1725 (1613 - 1729) Beweismittel: Genealogie über die Nachkommen der Eheleute Adam von Hall gen. Efferen und Anna von Broel gen. Plater (Q 9). Urteil einer kurfürstl. Kommission vom 24. Feb. 1644 in Sachen der Schwestern Maria, Äbtissin von Keppel (Rhein-Sieg-Kr.), und Katharina von Efferen gen. Hall zum Busch, verheiratet mit Engelbert von Gülich ./. die Vormünder der minderjährigen Kinder ihres Neffen (Brudersohn) Karl von Efferen gen. Hall zum Busch betr. den Vermögensvergleich von 1636 (Q 15). Vergleich von 1636 (Q 18 und 42). Verzeichnis der Einkünfte, die Katharina von Efferen gen. Hall von 1644 - 1655 aus den ihr eingeräumten Benden, Wiesen und Gärten des Hauses Busch (Niederelvenich, Stadt Zülpich, Kr. Euskirchen) zu Wichterich und Mülheim (Stadt Zülpich) erhalten hat (Q 22 und 28). Erbvergleich von 1618 zwischen den Geschwistern Katharina und Adam Heinrich von Efferen gen. Hall zum Busch, Kindern des Adam von Efferen gen. Hall und der Anna von Broel gen. Plater (Q 29). Auszug aus dem Testament der Anna von Broel gen. Plater, verwitwete von Efferen gen. Hall, von 1613 (Q 32). Auszug aus dem Testament der Agnes Krouch (Krousch) von Flasdorfvon 1630 (Q 33). Auflistung von offengebliebenen Forderungen (Q 34). Auszug aus den Akten eines Einräumungsverfahrens von 1640 - 1645 (Q 57). Rechnung über die Einnahmen der Katharina von Efferen gen. Hall (Q 58). Bescheinigung, daß Engelbert von Gülich am 15. Aug. 1649 gestorben und zu Schwerfen (Kr. Euskirchen) begraben ist (Q 59). Auszug aus dem Rechnungsbuch des Engelbert von Gülich von 1642 - 1649 (Q 60). RKG- „Citatio ad reassumendum“ vom 28. Juni 1717 (Q 69). RKG- „Citatio ad reassumendum“ vom 4. Juli 1721, als Edikt zu Düsseldorf und Aachen veröffentlicht, da die geladenen Erben der Henrica Maria von Gülich und des Ernst von Ittersum außerhalb des Reiches zu Osterhof sitzen (Q 79). Original verschlossene „Rationes decidendi“ (I 276). RKG-(Bei-)Urteile vom 10. Sept. 1669 und 30. Sept 1672 (Prot.). Ehevertrag von 1599 zwischen Engelbert von Gülich zu Schwerfen, dem jüngsten Sohn des verst. Wilhelm von Gülich, jül. Rats und Amtmanns von Blankenberg, und der Sibylle von Allner und Katharina von Effern gen. Hall(II 6-17). Beschreibung: 2 Bde.; Bd. I: 6 cm, 281 Bl., lose, Q 1 - 9, 11 - 82, 4 Beilagen prod. 27. Nov. 1726 und 12. Dez. 1729; Bd. II: 5 cm, 249 Bl., gebunden, Q 10 (Priora). Aktenstücke teilweise beschädigt.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:48 MEZ