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Es wird bekundet durch den geschworenen "waradein" der Reichsstadt Köln, Johann Gerhard Hüls, dass 1481 ein rheinischer Gulden den Wert von 1 Reichstaler, 10 Stüber, und 3 Weißpfennige den von 4 3/4 Stüber gehabt haben, und nach dem 24 Gulden-Fuß mit 2 Reichstaler 26 1/4 Stüber respektive 16 Stüber zu lösen seien. Cöllen den 2ten Junij 1781.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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