Der gräfliche Richter von Delmenhorst, Hans Bartscher, auch Meysoll genannt, urkundet über eine auf Antrag des Drosten von Delmenhorst, Arnd von Elberfeld (Arndt van Elvervelde), und des gräflich-oldenburgischen Hausvogts Johann Weldig (Johann Weldige) im Namen Graf Antons von Oldenburg abgehaltene Gerichtsverhandlung wegen widerrechtlicher Aneignung von Land in Hekeling (Hekelinge) und Hiddingwarden (Hiddingwerden) und Vorenthaltung der der Herrschaft zukommenden Rechte auf Speck, Korn, Hofdienste u.a. durch die Ehefrau des verstorbenen Hinrich Leßmann (Hinrick Leszman) und ihren Sohn Friedrich (Frederick) und über das darauf abgegebene Urteil zugunsten des Grafen. - Beisitzer: der oldenburgische Kanzler Nikolaus Vogt (Nicolaus Vagt) und der Schreiber zu Ovelgönne, Gerhard Westerholt (Gerhardus Westerholte). - Zeugen: der Delmenhorster Bürgermeister Steneke Lulleman, Johann Lulleman, Bernd Schröder (Bernt Schror) und Johann Meiger zu Slutter (Johan Meiger to Slutter). 1555 Juni 13 (donnerdage na Trinitatis)
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Der gräfliche Richter von Delmenhorst, Hans Bartscher, auch Meysoll genannt, urkundet über eine auf Antrag des Drosten von Delmenhorst, Arnd von Elberfeld (Arndt van Elvervelde), und des gräflich-oldenburgischen Hausvogts Johann Weldig (Johann Weldige) im Namen Graf Antons von Oldenburg abgehaltene Gerichtsverhandlung wegen widerrechtlicher Aneignung von Land in Hekeling (Hekelinge) und Hiddingwarden (Hiddingwerden) und Vorenthaltung der der Herrschaft zukommenden Rechte auf Speck, Korn, Hofdienste u.a. durch die Ehefrau des verstorbenen Hinrich Leßmann (Hinrick Leszman) und ihren Sohn Friedrich (Frederick) und über das darauf abgegebene Urteil zugunsten des Grafen. - Beisitzer: der oldenburgische Kanzler Nikolaus Vogt (Nicolaus Vagt) und der Schreiber zu Ovelgönne, Gerhard Westerholt (Gerhardus Westerholte). - Zeugen: der Delmenhorster Bürgermeister Steneke Lulleman, Johann Lulleman, Bernd Schröder (Bernt Schror) und Johann Meiger zu Slutter (Johan Meiger to Slutter). 1555 Juni 13 (donnerdage na Trinitatis)
NLA OL, Best. 20, Urk Nr. 481
Best. 20 Landesachen
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 1 Urkunden >> 1.1 Grafschaft Oldenburg
- 13.06.1555
Enthält: Ausfertigung, mnd., Papier, 33 x 22 cm. - Rückvermerke: Rubrik (16. Jh.), Datumsangaben, Registratursignatur "504". - Siegel: ja, Anzahl 1 (aufgedrücktes rundes Papiersiegel), 3 cm. - Regest beiliegend. - Abschrift und Regest: Slg 80 Best. 296 Nr. 2-14 S. 669-673.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ