König Friedrich beauftragt Markgraf Jakob von Baden, die Streitigkeiten zwischen Erzbischof Jakob von Trier und Gottfried von Eppstein über die Grafschaft Diez als von König verordneter Kommissar und Richter zu untersuchen, da der König wegen dringender Inanspruchnahme dazu z. Zt. nicht in der Lage ist. Er bevollmächtigt ihn, beide Parteien vorzuladen, zu verhören und sie rechtlich zu entscheiden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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