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Papst Eugen IV. befiehlt unter Hinweis auf die Festlegung des Fronleichnamsfestes auf Donnerstag (quartam feriam) nach der Pfingstoktav durch Papst Urban allen Bischöfen und Prälaten, am Sonntag vor dem Fest zur Verehrung aufzufordern, diese Urkunde durch Transsumpte zu verbreiten und in Gottesdiensten bekannt zu machen. Er bestätigt und erweitert die durch die Päpste Urban IV. und Martin V. genannten Ablässe für die Teilnahme am Gottesdienst, an den Prozessionen und an Arbeiten dafür.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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