Vor dem kaiserlichen Notar Peter Wauer von Kronenburg, derzeit Bürger von Münstereifel, erschien der edle und veste Bernhard Neuhofen (Newhoven), derzeit Amtmann zu Virneburg, und ließ zur Sicherheit Zeugenaussagen protokollieren wegen des hohen Alters der Befragten und wegen der herrschenden Pest. Es wurde gefragt 1. ob die Grafen zu Virneburg nicht von altersher im Buchholz und Mayener Wald, abgesehen von der jüngst vorgenommenen Pfändung, das Jagdrecht hatten. 2. ob die Grafen zu Virneburg nicht seit urdenklichen Zeiten die Holzwiese im Bereich des virneburgischen Landweistums bei Nachtsheim, Mimbach und in dem neuen Forst am St. Johannes Berg und Hornert genutzt haben für Waldweide, Eckernutzung und Bauholz, sowie den Wald durch ihren Förster haben beschützen lassen. Der erste Zeuge Johann Baur zu Nitz, der etwa 1511 oder 1512 ebenda geboren wurde, erklärt, 1543 geheiratet zu haben, davor sei er mit anderen im Mayener Busch und Buchholz jagen gewesen, Wildschweine, Hirsche, Rehe, Hasen, Füchse, was er kriegen konnte, wobei niemand versuchte, ihnen dieses Recht streitig zu machen. Seit etwa 30 oder 20 Jahren habe er altersbedingt dann einen Knecht auf die Jagd geschickt und wisse nicht, was dieser erlegt habe, jedenfalls seien die Virneburger und die Mayener damals deswegen einmütig gewesen. Bezüglich der 2. Frage erklärt er, es habe ihn sehr befremdet, als er vor etwa zwei Jahren gehört hatte, daß die Trierischen sich Heu und Waldweide in den genannten Büschen und Wäldchen angemaßt hatten. Selbst als der Kurfürst vor etwa 50 Jahren die Dörfer Boos und Nachtsheim für sieben oder acht Jahre an sich gezogen hatte, hätten die Nachtsheimer die Eckermast den Grafen von Virneburg abgepachtet. Der zweite Zeuge Johann Roß zur Nitzen Mühle erklärte, zu Mittelbaar geboren zu sein und etwa ein oder vier Jahre älter zu sein als sein Mitzeuge. Er habe vor 60 Jahren jagen helfen ganz nahe der Stadt Mayen an den Weinbergen, ohne daß sie jemand daran gehindert habe. Die zweite Frage beantwortet er sinngemäß wie der andere Zeuge. - Zeugen: Meister Hans Schmitt und Peter Thrurn, olbrückische Untertanen und Schöffen zu Herresbach. Ausf. Not.-Instr., Perg. - Signet - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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