Propst, Dekan und Domkapitel von Osnabrück genehmigen die Gründung und Dotierung einer Kapelle in Herslaghe durch den Knappen Hermann Budde von Herslaghe unter der Bedingung, dass bei Vakanzen die Übertragung der Kapelle - mit Ausnahme der ersten Hermann Budde zustehenden Präsentation - dem Domkapitel zustehen soll. Original. Siegel.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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