Werden.-Johann Wilhelm Freiherr Quadt von Wickrath, Herr zu Groß-Büllesheim, Anger, Monheim etc., bekundet, daß Abt Cölestin ihn nach dem Tod des Abts Ferdinand wiederum mit dem Gut Wurdenbeck im Amt Angermund und Kirchspiel Velbert zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Gottfried Bernsau, seinen Rentmeister zu Anger, im Beisein des Arnold Stodt, Schöffen und Kirchmeisters des Kirchspiels Born, und des Konrad Nessel, Notars und Prokurators des Landgerichts Werden. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten