Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken belehnt Peter von Rittenhofen für getreue Dienste und dessen Hausfrau Grede, seine Tochter, zu freiem Burglehen mit Haus und Gütern, die + Philipp von Gabsheim (Geißpeß-), sein Vogt zu Kirchheimbolanden (Kircheim) hatte, die nach dessen Tod von Katharina, dessen Frau, und ihren Kindern an ihn gekommen sind, Haus und Hof zu Kirchheimbolanden, worin + Philipp saß, hinten auf die Ringmauer stoßend, eine Scheuer neben Herrn Herbord, 1 Baumgarten von 2 Morgen an dem Wingartberge oben neben Hamman Beders Baumgarten, 3 Morgen Acker jenseits der langen Wiese, 2 Morgen Acker weiter oben neben Jeckel Schmidt, 1 Garten bei dem Gartenpfade vor der Bolander Pforte, 1 Gartenstück neben Friderichs Heintzen mit Freiheit wie andere Burgmannen zu Kirchheimbolanden. Bei Verkauf sollen für den Ertrag mit Wissen und Rat des Ausstellers Güter in der Grafschaft Saarbrücken als Burglehen zu Saarbrücken erworben werden. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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