RKV für die bezirks- und kreisgeleitete volkseigene Bauindustrie, reg. am 21. Jan. 1965 (Reg.nr.: 15/65)
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BArch DQ 3/115
BArch DQ 3 Staatssekretariat für Arbeit und Löhne
Staatssekretariat für Arbeit und Löhne >> DQ 3 Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (in Bearbeitung) >> Bereich Stellvertreter des Staatssekretärs LV 3 (und 1990 Stellvertreter des Ministers, Abgabeverzeichnis sowie Spezialinventar) >> Abteilung Arbeitsrecht (AR) >> Spezialinventar zu Tarifverträgen (i.d.R. ohne 1989/90 gültige RKV) >> Ministerium für Bauwesen >> VE Betriebe der bezirks- und kreisgeleiteten Bauindustrie
1965-1978
Enthält u.a.:
1. Nachtrag, 5-Tage-Arbeitswoche für jede 2. Woche, reg. am 17. März 1966 (Reg.nr.: 18/66);
2. Nachtrag, Ergänzungen zum Erschwerniskatalog, reg. am 25. Jan. 1967 (Reg.nr.: 6/67);
3. Nachtrag, Durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und Erhöhung des monatlichen Mindestbruttolohnes, reg. am 20. Juli 1967 (Reg.nr.: 159/67);
4. Nachtrag, Entlohnung der Fachkräfte der Datenverarbeitung, reg. am 19. März 1968 (Reg.nr.: 31/68);
5. Nachtrag, Höchstbegrenzung der Überstunden, reg. am 7. Juli 1970 (Reg.nr.: 80/70);
6. Nachtrag, Mindestbruttolohnerhöhung - in Kraft ab: 1. März 1971, reg. am 5. Feb. 1971 (Reg.nr.: 98/71);
7. Nachtrag, Vereinbarung über die Zahlung des Wegegeldes an Werktätige auf Bau- und Montagebaustellen - in Kraft ab: 1. Juni 1973, reg. am 23. Mai 1973 (Reg.nr.: 37/73);
8. Nachtrag, Vereinbarung über die Entlohnung der Arbeitsnormen ohne Hoch- und Fachschulabschluß in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten des Bauwesens - in Kraft ab: 1. Jan. 1974, reg. am 18. Jan. 1974 (Reg.nr.: 10/74);
9. Nachtrag, Erhöhung der Lehrlingsentgelte, reg. am 8. Mai 1974 (Reg.nr.: 70/74);
10. Nachtrag, Entlohnungsregelung für PKW-Fahrer und der Angehörigen der Betriebswachen, Schichtprämienregelung und Montageabkommen, reg. am 7. Dez. 1974 (Reg.nr.: 233/74);
11. Nachtrag, Vereinbarung über die Anwendung eines Prämienlohnes für nicht unmittelbar in der Produktion beschäftigte Arbeiter in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten des Bauwesens, in Kraft ab: 1. Okt. 1975, reg. am 3. Okt. 1975 (Reg.nr.: 151/75);
12. Nachtrag, Mindestbruttolohnerhöhung - in Kraft ab 1. Okt. 1976, reg. am 30. Juli 1976 (Reg.nr.: 104/76);
13. Nachtrag, Einführung des AGB - in Kraft ab: 1. Jan. 1978, reg. am 30. Nov. 1977 (Reg.nr.: 137/77);
14. Nachtrag, Vereinbarung über die Arbeitszeit und die Vergütung von Überstunden bei Probe-, Abnahme-, Überführungs-, Anfahr- und Inbetriebnahmearbeiten in den volkseigenen Kombinaten und Betrieben des Bauwesens - in Kraft ab 1. Juli 1978, reg. am 19. Juni 1978 (Reg.nr.: 54/78);
15. Nachtrag, Vereinbarung über die Gewährung des arbeitsbedingten Zusatzurlaubes und des Zusatzurlaubes für Schichtarbeiter im Bauwesen - in Kraft ab: 1. Jan. 1979 - Urlaubskatalog, reg. am 29. Nov. 1978 (Reg.nr.: 230/78)
1. Nachtrag, 5-Tage-Arbeitswoche für jede 2. Woche, reg. am 17. März 1966 (Reg.nr.: 18/66);
2. Nachtrag, Ergänzungen zum Erschwerniskatalog, reg. am 25. Jan. 1967 (Reg.nr.: 6/67);
3. Nachtrag, Durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und Erhöhung des monatlichen Mindestbruttolohnes, reg. am 20. Juli 1967 (Reg.nr.: 159/67);
4. Nachtrag, Entlohnung der Fachkräfte der Datenverarbeitung, reg. am 19. März 1968 (Reg.nr.: 31/68);
5. Nachtrag, Höchstbegrenzung der Überstunden, reg. am 7. Juli 1970 (Reg.nr.: 80/70);
6. Nachtrag, Mindestbruttolohnerhöhung - in Kraft ab: 1. März 1971, reg. am 5. Feb. 1971 (Reg.nr.: 98/71);
7. Nachtrag, Vereinbarung über die Zahlung des Wegegeldes an Werktätige auf Bau- und Montagebaustellen - in Kraft ab: 1. Juni 1973, reg. am 23. Mai 1973 (Reg.nr.: 37/73);
8. Nachtrag, Vereinbarung über die Entlohnung der Arbeitsnormen ohne Hoch- und Fachschulabschluß in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten des Bauwesens - in Kraft ab: 1. Jan. 1974, reg. am 18. Jan. 1974 (Reg.nr.: 10/74);
9. Nachtrag, Erhöhung der Lehrlingsentgelte, reg. am 8. Mai 1974 (Reg.nr.: 70/74);
10. Nachtrag, Entlohnungsregelung für PKW-Fahrer und der Angehörigen der Betriebswachen, Schichtprämienregelung und Montageabkommen, reg. am 7. Dez. 1974 (Reg.nr.: 233/74);
11. Nachtrag, Vereinbarung über die Anwendung eines Prämienlohnes für nicht unmittelbar in der Produktion beschäftigte Arbeiter in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten des Bauwesens, in Kraft ab: 1. Okt. 1975, reg. am 3. Okt. 1975 (Reg.nr.: 151/75);
12. Nachtrag, Mindestbruttolohnerhöhung - in Kraft ab 1. Okt. 1976, reg. am 30. Juli 1976 (Reg.nr.: 104/76);
13. Nachtrag, Einführung des AGB - in Kraft ab: 1. Jan. 1978, reg. am 30. Nov. 1977 (Reg.nr.: 137/77);
14. Nachtrag, Vereinbarung über die Arbeitszeit und die Vergütung von Überstunden bei Probe-, Abnahme-, Überführungs-, Anfahr- und Inbetriebnahmearbeiten in den volkseigenen Kombinaten und Betrieben des Bauwesens - in Kraft ab 1. Juli 1978, reg. am 19. Juni 1978 (Reg.nr.: 54/78);
15. Nachtrag, Vereinbarung über die Gewährung des arbeitsbedingten Zusatzurlaubes und des Zusatzurlaubes für Schichtarbeiter im Bauwesen - in Kraft ab: 1. Jan. 1979 - Urlaubskatalog, reg. am 29. Nov. 1978 (Reg.nr.: 230/78)
Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (SAL), 1972-1989
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:59 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
- Arbeit, Gesundheits- und Sozialwesen (Tektonik)
- Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (Bestand)
- DQ 3 Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (in Bearbeitung) (Gliederung)
- Bereich Stellvertreter des Staatssekretärs LV 3 (und 1990 Stellvertreter des Ministers, Abgabeverzeichnis sowie Spezialinventar) (Gliederung)
- Abteilung Arbeitsrecht (AR) (Gliederung)
- Spezialinventar zu Tarifverträgen (i.d.R. ohne 1989/90 gültige RKV) (Gliederung)
- Ministerium für Bauwesen (Gliederung)
- VE Betriebe der bezirks- und kreisgeleiteten Bauindustrie (Gliederung)