Urkunden (U), U 745
Urkunden (U)
Urkunden (U)
1567 November 16
Regest: Notariatsinstrument des Hermannus Wachtendonck, aufgerichtet vor Derick Spuelre und Loy ingen Haigh, Schöffen zu Kalkar, sowie Wilhelm vanden Puth und Henrich upgen Wey, Schöffen zu Altkalkar, über die Eröffnung des Testaments der Cornelia Pies. Anwesend waren: Goessen Pies, Derich Goltberch und seine Frau zugleich für Truiken van Tyll, ihre „Schwegersche“ und Schwester, Henrich ther Bruggen, Johann Pies, Kanoniker zu Kranenburg, alle als Blutsverwandte der Cornelia Pies von wegen des + Henrick Pies, Cornelias Vater, einerseits, andererseits Beel, die Witwe Henricks van Duisseldorp in Vollmacht Dericks van Duisseldorp, ihres Mannes Sohnes, ferner Aeltgen, die Witwe von Hermann Giesen, und ihre Töchter Aeltgen und Myntgen, Mechtelt und Beel van Alst, Blutsverwandte der Cornelia Pies von wegen Merye Giessen, Cornelias Mutter. Testamentsvollstecker sind: Bernt Steull, Bürgermeister, Henrich vanden Bergel, Sekretär zu Kalkar, und Rickwyn Goeltgen. Cornelia vermacht 1) von 200 Goldgulden aus einem Kapital von 800 Goldgulden, die sie an den klevischen Hof in der Ayen (handschriftlich: Woy?; siehe 1566 August 31) zu fordern hat, eine Rente von 6 Goldgulden zur Unterstützung der armen Witwen und Waisen sowie von Bürgerkindern auf der Schule und zwar für 26 Personen, zu denen immer ein Kranker aus dem Melatenhaus zu Kalkar gehören soll und eine weitere Rente von 6 Goldgulden, die jährlich auf Karfreitag ausgezahlt werden soll. 2) Den Melaten im Melatenhause binnen Kalkar vermacht sie ein Bett mit 2 Federkissen (pluemkussen) und 2 Paar Laken und 1 Paar „kustiecken“, 2 Handtücher, ein Tafel-Laken und 5 Taler einmalig. 3) Dem Gasthaus in Kalkar 3 Paar Laken, 3 Federkissen, 3 „kustiecken“, 2 Handtücher und 5 Taler einmalig, den Kindern ihres Oheims Derick Pies und den Kindern der Beele ther Bruggen, den Kindern der Lisbeth van Tyls, den Vor- und Nachkindern der Aeltgen van Duisseldorp je 1 Goldgulden usw. 4) Ihrer „moyken“ und Gael van Duisseldorp ihren besten schwarzen Tabbert und ihren goldbeschlagenen Gürtel. Dem Henrick van Ryßwyck ihre „peteren“, ihren hogen silbernen Becher mit 4 silbernen Löffeln, dessen Mutter 3 silberne Löffel, der Jungfrau Hailtgen vanden Steen, Ryßwycks Tochter, ein silbernes Pater noster, an dem ein vergoldeter Totenkopf hängt, der Jungfer Jutt van Ryßwyck ein „golde latt“, Hermen vanden Bergel 3 silberne Löffel und dessen Frau Hiltken einen vergoldeten Gürtel, derer beider Tochter Cristyn den goldenen Ring in Schlangenform mit der Perle, der Schwester Lutgen van Elverick im Großen Konvent zu Kalkar ein silbernes Pater noster mit geschliffenen Steinen. Den Eheleuten Steven und Gert Haelweigh ein Bett, ein Paar Laken, 2 Federkissen, 2 Paar „kustiecken“ und 3 Paar Zinnschüsseln, 6 tiefe Zinntassen („koepkens“), 3 „vloete Koepkens“, 2 Paar kleine Zinnschüsseln, 3 kupferne Leuchter, 3 hohe Mingelskannen, 2 Salzfässer, und 1 „desyn tellien“, 6 Musschüsseln, 6 Mostertschüsseln, alle verzinnt, und 1 „trysoer“ mit einem Auszug, 1 Schemel (schabell), die „heilige kast“, 1 steinernes „hilgentaeffeltgen“ und 1 Jesus-Maria sowie ihre gesamte Leinwand, 1 großes und kleines „pellen“ Tafeltuch, 1 kleines silbernes Löffelchen und 1 „trisoer-laken“. Der Merryken, Stevens Tochter, eine Jahrrente von 2 Maltern Roggen aus der Roggenpacht in der Ayen, ihren roten („sangelschen“) tabbert, ein Pater noster von roten Korallen mit einem goldenen Ring daran, Anna, der Tochter von Gerit Coevelens eine Jahrrente von 1 Malter Roggen aus der Pacht in der Ayen und ihren „Ternoisen“ tabbert, deren Mann Geret ein Paar Zinnschüsseln. Ferner vermacht sie der Ulent, die jetzt bei der Jungfer Duisseldorp wohnt, ihren alltäglichen schwarzen Tabbert und ein schwarzes Tuch mit „korden“, ihrem Oheim Herrn Johann Pies das Holzwerk in ihrem Hause, dazu ein Hirschhorn, 2 Brandruten („-royen“), ihres Vaters beste Hemden und einen Knipping-Taler, der Tryn Krybbertz, die auch bei der Jungfer Duisseldorp wohnt, ihren „royen tabbert“, der Bela Sent Rowers Tochter ihren „royen“ Rock, der Mery Ot van Merwicks Tochter 3 Ryder, wofür deren Vater ihr etwas kaufen soll. Dem Jan Coentgens Sohn desgleichen, der Griet Duisseldorps Tochter eine Kiste, die in Grietes Haus steht und in der sich Cornelias Leinwand befindet, mit einem Paar Laken und einem kleinen „pellen“ Tafellaken sowie ein Paar „geruitte Kustiecken“ und ein „pellen dweel“, ihrer Nicht Lysbeth Heer, der Tochter des Jan Pies, ihre „schrueff“, ihrer „moyken“, der Frau Hermann Giesen, ihren „versteinssen“ tabbert, die mouwe und das „Terney camelot“, der Ruth Vervuerts Tochter 3 Taler, dem Ricquyn Goeltgens 2 Silberlöffel, eine Bibel und eine grosses „pellen“ Tafellaken sowie ein Paar „dweel“ und dessen Frau Truide ein Pater noster von roten Korallen und endlich deren Tochter ebenfalls ein solches. Am 25. November des Jahres findet eine abermalige Verhandlung über das Testament statt.
Siegelkommentar: Zwei Siegel, das der Schöffen von Altkalkar ab
Siegelkommentar: Zwei Siegel, das der Schöffen von Altkalkar ab
Original Pergament
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:29 MEZ