Judith geborene von Hönberg (Hoen-), des Hans Andreas von Klingelbach, Rittmeisters in französischen Diensten, Witwe, und ihrer beider (kranke) Tochter Jungfrau Katherine erklären schriftlich vor unten genanntem Notar und Zeugen ihren letzten Willen, darunter: eine Spende an die Hausarmen, Legate an Reinhard von Klingelbach, ihren Schwager bzw. Oheim (10 Gulden); Adam von Klingelbach, Deutschordenskomtur in Frankfurt (Kleinodien); an Marie von Klingelbach, ihre Schwägerin bzw. Base, im Kloster Walsdorf (Leibrente von 10 Gulden); an Barbara verwitwete von Rheinberg (Schmuck); an Amelie, Heinrichs von Irmtraut Tochter (ein Kleid). Frau Judith setzt ihre Tochter auf den Todesfall als Erbin ein in ihre Güter und Habe zu (Ober) Hadamar, desgleichen die Tochter ihre Mutter in die Güter zu Katzenelnbogen (1 Haus), Bleidenbach (der Wald zur Hälfte), Lorchhausen, Diebach, [Ober-?] Fischbach (nebst Mühle), Rodezspergk und Falkenborn. Überlebt die Mutter, so setzt sie zu Erben ein: Sebastian von Hatzfeld, Herrn zu Wildenburg; Burkhard von Kalenberg, Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen, und dessen Frau Johanna geborene von Eltz, und die Kinder Wilhelms von Langenbach.
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Judith geborene von Hönberg (Hoen-), des Hans Andreas von Klingelbach, Rittmeisters in französischen Diensten, Witwe, und ihrer beider (kranke) Tochter Jungfrau Katherine erklären schriftlich vor unten genanntem Notar und Zeugen ihren letzten Willen, darunter: eine Spende an die Hausarmen, Legate an Reinhard von Klingelbach, ihren Schwager bzw. Oheim (10 Gulden); Adam von Klingelbach, Deutschordenskomtur in Frankfurt (Kleinodien); an Marie von Klingelbach, ihre Schwägerin bzw. Base, im Kloster Walsdorf (Leibrente von 10 Gulden); an Barbara verwitwete von Rheinberg (Schmuck); an Amelie, Heinrichs von Irmtraut Tochter (ein Kleid). Frau Judith setzt ihre Tochter auf den Todesfall als Erbin ein in ihre Güter und Habe zu (Ober) Hadamar, desgleichen die Tochter ihre Mutter in die Güter zu Katzenelnbogen (1 Haus), Bleidenbach (der Wald zur Hälfte), Lorchhausen, Diebach, [Ober-?] Fischbach (nebst Mühle), Rodezspergk und Falkenborn. Überlebt die Mutter, so setzt sie zu Erben ein: Sebastian von Hatzfeld, Herrn zu Wildenburg; Burkhard von Kalenberg, Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen, und dessen Frau Johanna geborene von Eltz, und die Kinder Wilhelms von Langenbach.
121, U von Klingelbach 1596 November 15
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 4 Anfangsbuchstaben C und K >> 4.22 von Klingelbach
1596 November 15
Notariatsurkunde des Henrich Capisius von Bingen, öffentlich kaiserlichen Notars, Gericht- und Stadtschreibers zu Limburg; Ausfertigung, Pergament, Notariatszeichen und Unterschrift des Capisius
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen (1596 .. 15. Nov. nach altem Calender .. zu Catzenelnpogen)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Alexander Widerholdt, Landgräflicher Schultheis, und die Gerichtsschöffen zu Katzenelnbogen Adam Schneider von Klingelbach, Simon von Oberfischbach, Hans Jung, Michel Muck, Konrad Seibartt von Katzenelnbogen und Adam Hoffman von Niederfischbach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Alexander Widerholdt, Landgräflicher Schultheis, und die Gerichtsschöffen zu Katzenelnbogen Adam Schneider von Klingelbach, Simon von Oberfischbach, Hans Jung, Michel Muck, Konrad Seibartt von Katzenelnbogen und Adam Hoffman von Niederfischbach
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ
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