Bischof Marquard (von Randegg) von Konstanz entscheidet als Schiedsrichter die zwischen Propst und Konvent des Stifts St. Michael zu den Wengen in Ulm und Ulrich Gaessler, dem Rektor der dortigen Stadtpfarrkirche, bisher strittig gewesenen beiderseitigen Befugnisse bezüglich der Durchführung von Begräbnissen, der Zeiten, an denen Messe gelesen werden soll, der Predigttätigkeit der Stiftsherren, der Annahme von Mess- und Altarstiftungen, der Vereinnahmung von Spenden und Opfern bei Taufen und Hochzeiten, der räumlichen Geltung der vom Stift erwirkten päpstlichen Privilegien, der Schenkungen an die Wengener Kirchenfabrik und der dem Stift zugewandten Altarstiftungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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