Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden, daß Bertha, Witwe des Herzzel, und ihr einziger Sohn Hartmut von Wiesbaden (de Wisebaden) für 10 1/2 kölnische Denare der Mainzer Begine Katharina genannt von Frankenstein (dictus de Frankenstein) eine Rente von 1 Mark auf benannte Stücke Ackerland [zu Wiesbaden] verkauft und dies vor dem Schultheißen genannt Nagel, fünf Schöffen sowie vor der Gemeinde von Wiesbaden (Yringo, Büttel) bezeugt haben. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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