Kurfürst Philipp von der Pfalz weist seinen Landschreiber Erasmus Münch und alle zukünftigen Landschreiber zu Heidelberg an, dass sie die jährliche Gült über 40 Pfund Heller auf die Bede zu Weinheim, die dem Kloster Schönau für eine Seelgerätstiftung seitens Pfalzgraf Ruprechts II. und dessen Frau Beatrix zustehen, dem Abt oder dessen Beauftragten ohne gesonderte Anweisung gegen Quittung auszahlen und verrechnen, wenn diese am Martinstag kommen und mit Vorlage dieses Briefs das Geld einfordern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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