Untersuchung gegen Dr. Konrad Joachim, praktischer Arzt von Dürkheim; Emil Stöhr, Materialverwalter, von ebenda, dann in Lindau, danach an der Universität in Zürich; Eduard Eppelsheim, Gutsbesit-zer in Dürkheim; Joseph Scheuermann, entlassener Gerichtsbote von ebenda und gegen Wilhelm Sauerbeck, Weinhändler von ebenda; wegen Einmischung in öffentliche Funktionen durch Beschlagnahme öffentlicher Kassen und von Waffen bzw. Auftragerteilung dazu, Requisition von Pferden; ungesetzliche Verhaftung verschiedener Personen aus Dürkheim, Leistadt und anderen Orten des Kantons Dürkheim bzw. Teilnahme hierbei während der Monate Mai und Juni 1849
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Untersuchung gegen Dr. Konrad Joachim, praktischer Arzt von Dürkheim; Emil Stöhr, Materialverwalter, von ebenda, dann in Lindau, danach an der Universität in Zürich; Eduard Eppelsheim, Gutsbesit-zer in Dürkheim; Joseph Scheuermann, entlassener Gerichtsbote von ebenda und gegen Wilhelm Sauerbeck, Weinhändler von ebenda; wegen Einmischung in öffentliche Funktionen durch Beschlagnahme öffentlicher Kassen und von Waffen bzw. Auftragerteilung dazu, Requisition von Pferden; ungesetzliche Verhaftung verschiedener Personen aus Dürkheim, Leistadt und anderen Orten des Kantons Dürkheim bzw. Teilnahme hierbei während der Monate Mai und Juni 1849
Best. J 1 Nr. 204
J 1 Oberlandesgericht Zweibrücken, Akten
Oberlandesgericht Zweibrücken, Akten >> 10 Prozessakten und -urteile >> 10.02 Verhandlungen über den Aufstand in der Pfalz in den Jahren 1848/49 >> 10.02.06 Revolutionäre Bewegung im Kanton Dürkheim
1849-01-01/1852-12-31
Enthält u.a.: Schriftwechsel mit dem kgl. Landgericht Lindau (Bl. 20, 52 - 57); Sitzungsprotokoll und Urteil des Assisengerichts der Pfalz zu Zweibrücken gegen die Beschuldigten vom 16. - 22. Mai 1851 (Bl. 183 - 204); Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Frankenthal gegen die Beschuldigten Dr. Joachim, Stöhr, Eppelsheim und Scheuermann vom 19. April 1852 (Bl. 38 - 45); desgleichen gegen Sauerbeck vom 20. April 1852 (Bl. 67 - 70); Urteil der Zuchtpolizeikammer des Appellationsgerichts der Pfalz gegen die Beschuldigten vom 8. Juli 1852 (Bl. 80 - 97); Urteil der Anklagekammer des Appellationsgerichts der Pfalz gegen Eppelsheim und Sauerbeck vom 9. Juli 1852 (Bl. 102f.); Urteil des Oberappellationsgerichts zu München in seiner Eigenschaft als Kassationshof für die Pfalz gegen Eppelsheim und Sauerbeck vom 24. September 1852 (Bl. 110 - 121)
darin: Pfälzer Zeitung, verantwortlicher Redakteur Dr. J. L. Jäger, Druckerei J. Baur in Landau/Pf., Beilage zu Nr. 118, 20. Mai 1851, 2 S., 30,5 x 21 cm (Bl. 4); dieselbe, Nr. 119, 21. Mai 1851, 4 S. (Bl. 5f.); dieselbe, Beilage zu Nr. 120, 22. Mai 1851, 1 S. (Bl. 8); dieselbe, Nr. 121, 23. Mai 1851 (Bl. 7, 9)
darin: Pfälzer Zeitung, verantwortlicher Redakteur Dr. J. L. Jäger, Druckerei J. Baur in Landau/Pf., Beilage zu Nr. 118, 20. Mai 1851, 2 S., 30,5 x 21 cm (Bl. 4); dieselbe, Nr. 119, 21. Mai 1851, 4 S. (Bl. 5f.); dieselbe, Beilage zu Nr. 120, 22. Mai 1851, 1 S. (Bl. 8); dieselbe, Nr. 121, 23. Mai 1851 (Bl. 7, 9)
Oberlandesgericht Zweibrücken
204 Bl.
Sachakte
Die Digitalisierung wurde gefördert durch die Deutsche Digitale Bibliothek aus Mitteln des Programms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:45 MESZ
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