Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt seinen Getreuen Doktor Johann Mußler, Offizial zu Straßburg, auf dessen Lebtag in Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn wie andere Untertanen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Johann der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und der Pfalzgraf rechtlich zuständig ist (wir sin da selbs mechtig sint). Johann hat ihm als Schirmverwandter Treue und Huld gelobt. Er soll jährlich 1 Gulden Schirmgeld geben und an den Kanzleischreiber zu Heidelberg reichen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, die mit diesem Brief ersucht werden, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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