Magister Beatus Jacobus Liverius, Pfarrer zu Scheer, und Christian Küfferlin, Frühmesser daselbst, tun kund: Da die Besorgung des Wassers für den täglichen Gebrauch aus dem gemeinen Stadtbrunnen und die Tränkung des Viehs daselbst oder in der Donau bes. zur Winterszeit für sie mit großen Beschwernissen und Gefahren verbunden ist, hat das kaiserlich erzfürstlich oberösterreichische Oberamt zu Scheer ihnen vor etlichen Jahren als besondere Gnade erlaubt, das Abwasser vom alten Brunnen des Scheerer Residenzschlosses in Teucheln vor ihre Pfründhäuser zu leiten und zu verwenden. Die A. versprechen, daß sie darauf keinen Rechtsanspruch haben und diese Gnade nach Belieben widerrufen werden kann, um das Wasser wieder wie einst zu leiten. Auch sagen sie zu, sich an der aus dem Rentamt zu leistenden Fruchtbesoldung des Brunnenmeisters mit 3 Viertel Kernen und 3 Viertel Mühlkorn oder Roggen zu beteiligen, die Wasserleitung vom Schloß bis zu ihren Pfründenhäusern auf eigene Kosten zu erhalten und die Kosten für die Legung der Wasserleitung vom Ursprung bis zum Schloß oder für Reparaturen daran durch einen Zimmermann oder Tagwerker zu einem Drittel zu tragen.