Lehnbrief der Herzöge Heinrich und Wilhelm d. J. zu Braunschweig und
Lüneburg für ihren Rat Joachim Moller, Doktor der Rechte, zu einem
Erb-Mannlehen über nachstehende Güter: einen freien Hof zu Heiligenthal,
welcher früher dem Kloster Heiligenthal gehörte, einen freien Sattelhof mit
Gericht und Recht, das ganze Dorf und Mühlen daselbst sowie das Heiligenthaler
Holz, vorbehaltlich des lehnsherrlichen Rechts, von dort Bauholz für das Schloß
zu Winsen zu beziehen, und des Verbots der Veräußerung von Holz dorther; ferner
über den halben Zehnten, zwei Höfe und vier Koten zu Kirchgellersen, den
Zehnten zu Brockwinkel, zwei Höfe zu Südergellersen, drei Höfe zu
Westergellersen, zwei Höfe zu Rettmer (Rethmer), einen Hof zu Oerzen (Otzen),
einen Hof und eine Kote zu Lübberstedt (Lubbenstede) samt allen Zubehörungen.
Landbede und Landfolge behalten sich die Herzöge vor.