Lehnbrief der Herzöge Heinrich und Wilhelm d. J. zu Braunschweig und Lüneburg für ihren Rat Joachim Moller, Doktor der Rechte, zu einem Erb-Mannlehen über nachstehende Güter: einen freien Hof zu Heiligenthal, welcher früher dem Kloster Heiligenthal gehörte, einen freien Sattelhof mit Gericht und Recht, das ganze Dorf und Mühlen daselbst sowie das Heiligenthaler Holz, vorbehaltlich des lehnsherrlichen Rechts, von dort Bauholz für das Schloß zu Winsen zu beziehen, und des Verbots der Veräußerung von Holz dorther; ferner über den halben Zehnten, zwei Höfe und vier Koten zu Kirchgellersen, den Zehnten zu Brockwinkel, zwei Höfe zu Südergellersen, drei Höfe zu Westergellersen, zwei Höfe zu Rettmer (Rethmer), einen Hof zu Oerzen (Otzen), einen Hof und eine Kote zu Lübberstedt (Lubbenstede) samt allen Zubehörungen. Landbede und Landfolge behalten sich die Herzöge vor.

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