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Plantsch Marschalk (von Kunstadt), Ritter Wolfram Marschalks Witwe, überträgt einige freieigene Gärten und Wiesen bei Burgkunstadt als ewiges Seelgerät ihres Mannes an das Kloster Langheim. Jährlich sollen davon für ihren Mann und für sie zwei Messen gelesen werden. Regelungen für den Fall, dass das Kloster diese Messen versäumt, werden detailliert aufgeführt. Als Garant soll Ulrich von Waldenfels (bzw. dessen Erben) die Erträge von den erwähnten Grundstücken im Versäumnisfall an die Kapelle in Strössendorf geben, die dann die Messen zu halten hat. Als Zeugen waren anwesend Abt Johannes zu Banz, Eberhard von Giech, Fritz von Pünzendorf, und Ulrich und Martin von Waldenfels. - Siegler: Marschalk von Kunstadt, Plantsch. Banz, Abt Johannes. Giech, Eberhard von. Pünzendorf, Fritz von. Waldenfels, Ulrich von. Waldenfels, Martin von. Großformat

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Staatsarchiv Bamberg
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