Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet im Streit zwischen dem Ritter Georg (Jorg) von Venningen und Bischof Rudolf von Würzburg über ausstehende Gülten das Nachfolgende. Georg hatte sich über ausstehende Gülten von einer Verschreibung des Dorfes Kürnach (Kurnach) über 600 Gulden beklagt, was Bischof Johann (+) von Götz (Gots) von Dottenheim und seiner Ehefrau Anna am 2.1.1424 verschrieben wurde und Georg geerbt hatte. Nun gilt: Der Bischof muss Georg 400 Gulden zu Mergentheim, Lauda oder Bischofsheim ausrichten, nämlich jährlich 100 Gulden zu Kathedra Petri [= 22.2.] ab 1483. Dies soll der Bischof mit Zustimmung seines Domkapitels Georg verschreiben, mit zwei Bürgen absichern und bis zum Donnerstagabend vor St. Martin [= 08.11.1481 (an necht donrstag zu nacht oder [!] sant Martins tag) nach Mergentheim verschaffen. Dafür soll Georg die ursprüngliche Verschreibung über 600 Gulden ebenfalls dorthin bringen. Beide Schriftstücke sollen am Freitagmorgen übergeben werden. Weitere Forderungen Georgs sind aufgehoben, was Georg ebenso wie den Nachlass der 200 Gulden quittieren und zu Mergentheim übergeben soll. Der Bischof von Würzburg und betroffene Äbte sollen Georg im Gegenzug die Absolution dafür erteilen, dass er pfandweise etliche Äbte gefangen genommen hat. Der Würzburger Bischof war zu Heidelberg durch seinen Anwalt, den Landrichter und Domherrn Georg von Giech, vertreten worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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