Die Brüder Fritzold, Peter, Karl und Heinrich gen. von Nassau (Nassow) beurkunden die Beilegung ihrer Streitigkeiten mit dem Meißener Domdechanten Dietrich [von Goch]. Unter Bezugnahme auf eine Urkunde Markgraf Friedrichs [III.] von Meißen (vgl. Nr. 121) verzichten sie auf alle Ansprüche auf das Dorf Gröbern (Grobir), insbesondere jedoch auf das Vorwerk, das gegenwärtig Peter Hahn (Petz Hanyn) besitzt und das ihre Stiefmutter Katharina als Leibgedinge beansprucht hat. Zu den Rechten über den Graben an der Flurgrenze zwischen Gröbern und Nassau und seine Ufer werden detaillierte Festlegungen getroffen. Dabei sollen unter anderem die vom verstorbenen Vater der genannten Brüder, Fritzold von Nassau, auf der Gröberner Seite des Grabens gepflanzten Weiden wieder ausgerissen werden. Die Brüder von Nassau setzen ihren Vetter Siegfried von Polenz (Polentzk) und den Meißener Bürgermeister Hartmann Gast als Bürgen ein. Die genannte Katharina von Nassau erklärt zu allem ihre Zustimmung (zwei Exemplare, 384/1 und 384/2). - Siegel der Brüder von Nassau, ihrer Stiefmutter und der Bürgen angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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