Kaiser Heinrich IV. macht bekannt, daß Abt Otto sich bei ihm über die Bedrückungen durch die Vögte beklagt hat. Er hat gebeten, daß die gen. Höfe, die nach altem Recht die Immunität besitzen, sie auch weiterhin behalten, und daß die Schultheißen und die Hofesfamilien sich nicht vor dem Vogt zu verantworten brauchen, sondern nur vor dem Abt. Es handelt sich um die Höfe Barkhoven, Kalkofen, Etherskethe, Oefte, Viehausen, Rottum, Eickenscheid [oder Ickten ?] (Eiketha) und Langenbögel. Der Kaiser erneuert die Rechte des Klosters und bestimmt, daß kein Vogt in diesen Höfen Verfügungsgewalt hat oder Dienste fordern darf. Der Vogt Eberhard soll von seinem Vorhaben abstehen. Der Abt hat daraufhin von den Einkünften seines Tischs dem Vogt jährlich 30 Schilling zugewiesen. - Handzeichen des Kaisers. - Es rekognosziert der Kanzler Humbert in Vertretung des Erzkanzlers Rothard. - Anno dominice incarnationis ... actum Colonie, data X kal. iunii. - Monogramm.