Hans Andreas von Klingelbach reversiert sich gegen Philipp Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, gemäß dessen eingerücktem Lehnbrief d. d. Rheinfelsz 1. Febr. 1576 über Belehnung mit den Gütern, die sein verstorbener Schwiegervater Joachim Hoenberger inne gehabt hat, nämlich der Vogtei zu Niedertiefenbach nebst Zubehör, ausgenommen 15 Malter Frucht, die vormals Johann im Hof zu Limburg zu Lehen daraus trug und die jetzt vom Grafen Johann von Nassau zu Lehen empfangen werden sollen. Bei Aussterben des Mannesstammes des Hans Andreas soll das Burglehen an den Stamm seines Bruders Johann, jetzigen landgräflichen Haushofmeisters, fallen. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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