Kaiser Maximilian verleiht den Erbtruchsessen Friedrich, Gebhard, Karl, Christoff, Ferdinand sowie Jakob, Hans, Philipp und Georg, alle Frh. zu Waldburg, Brüdern und Vettern, das Privileg, nachdem auf den Reichstagen zu Regensburg und Augsburg der Wucher der Juden verboten worden war, sämtliche Handlungen der Juden in ihrer Herrschaft verbieten und alle Verträge und Geschäfte derselben unwirksam machen zu dürfen sowie alle Klagen vor irgendeinem Gericht zurückweisen zu können

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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