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Kardinal Guillaume, Bischof von Frascati (Tusculanensis), päpstlicher Kämmerer, quittiert Abt Alto von St. Emmeram über die Zahlung von 31 Gulden allgemeiner Servitien und eines Gulden, 15 Schillinge und zwei Pfennigen für die Diener der Kardinäle durch Heinrich Garner, Prokurator des Abts. Der Zahlungstermin für noch ausstehende Servitienzahlungen wird bis 24. Juni 1360 verlängert. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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