66) Nach einem durch den Druck öffentlich bekannt gemachten Vertrag, wird sich zwischen dem Bischof von Bamberg und der dem Stift Bamberg verwandten Ritterschaft wegen beiderseits im Bauernkrieg erlittener Beschädigungen und zur Erledigung aller einzelner Entschädigungsprozesse dahin verglichen, dass aller und jeder Schaden, der im Stift Bamberg dem Bischof oder denen von Adel zugefügt wurde, durch besonders aufgestellte Taxationen aufgenommen und unter sämtliche Stifts- und weltliche Untertanen umgelegt, von den Untertanen in zwei Zielen eingezogen, und jedem Beschädigten durch aufgestellte Kommissare in Bamberg ausbezahlt wird. Hierdurch sind alle einzelnen Ansprüche und Entschädigungsprozesse abgetan und aufgehoben, 3. Juli 1525

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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