Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, übereignet der Margarethe Niff (Niffin), Meister Andreas Bellendörfers Witwe, die Hälfte an einem Weingarten an der Neckarhalden (-helden) zu Heidelberg, den bisher Heinz Herrenleben bearbeitet hat. Der Weingarten stößt an Güter der Klöster Neuburg und Schönau sowie "den Altenweg". Der Aussteller übereignet den Weingarten zum Vergleich von etlichen Schulden Margarethes auf einem Garten am alten Graben, den er zu einem Weiher hat fassen lassen. Der Weingarten soll mitsamt Weinstöcken, Gehölz, Bauten und anderem Zubehör freies, lediges Eigengut sein. Die Inhaber mögen Weg und Steg, namentlich auch zur Herbstlese mit Gerätschaften und Fuhrwerken (rueme und wiche ir bueden und geschirre), gebrauchen. Sollte Margarethe sterben, den Weingarten nicht mehr bebauen können oder nachdem die ihr ausstehende Summe Geld von wegen des Garten des Schey (von Scheyen garthen wegen) abgegolten ist, soll ihre Hälfte an niemand anderen als an ihren Sohn Alexander Bellendörfer fallen, dem die andere Hälfte von seinem Vetter Leonhard Schey übergeben worden ist.