Weistum über die Rechte der Grafen von Ziegenhain im Gericht Oberaula
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Urk. 13, 5509
A I t 1419 Mai 26
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe O >> 1 Ob >> 1.1 Oberaula (Schwalm-Eder-Kr.)
1419 Mai 26
Notariatsinstrument, Pergament (stark beschädigt mit Textverlust, aufgezogen), Notarszeichen.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Nachdem Graf Johann [II.] von Ziegenhain und Nidda öffentlich von den Bürgern und Schöffen zu Oberaula wissen wollte, welche Rechte und Gewohnheiten er und die Grafschaft Ziegenhain im Gericht Oberaula hätten oder haben sollten, gaben ihm die Schöffen, namentlich Fritz Molner, Johann Hübner, Engelbert Hieberling, Heinz Büdiger, Engelbert Hesfang, Peter Wiedmann, Heinz Bonner, Hermann Eisen, Heinz Drilling, Seiler, Johann Bech und Wigand Molner, nach gründlicher Prüfung und Beratung folgende Antwort: 1. Der Graf von Ziegenhain hat das höchst Gericht zu Aula über Hof, Haupt und Waffen. 2. Dreimal im Jahr soll der Graf von Ziegenhain Lager zu Oberaula halten, mit 12 oder 24 Pferden. Für die Verköstigung haben die Bürger der Stadt zu sorgen. 3. Bitten die Herren von Mainz oder Fulda um die Hilfe der Männer von Oberaula, haben diese Folge zu leisten, außer wenn 4. zur selben Zeit der Graf von Ziegenhain Hilfe einfordert. In diesem Fall ist die Hilfe für den Graf von Ziegenhain der Hilfe für Mainz und Fulda übergeordnet. 5. Sollten die Herren von Ziegenhain eine Burg errichten wollen, haben die Bürger von Oberaula bis zur Beendigung der Bauarbeiten Hilfe dafür zu leisten. 6. Die Herren von Mainz, Fulda und Ziegenhain sind für die Hege des Waldes gleichermaßen verantwortlich. 7. Die Herren von Ziegenhain haben das Jagdrecht in Gericht und Wald Oberaula. 8. Über Diebstahl und Mord im Gericht Oberaula sollen die Grafen von Ziegenhain oder die von ihnen bevollmächtigten Amtleute Recht sprechen. 9. Die Grafen von Ziegenhain haben das Recht, Maße und Gewichte im Gericht Oberaula festzulegen. 10. Aus dem Dorf Oberaula fallen den Grafen von Ziegenhain jährlich die Hälfte von 32 Pfund zu. Die andere Hälfte fallen an den Abt von Fulda. 11. Weiterhin fallen an die Grafen von Ziegenhain aus jedem Haus ein Scheffel Hafer Hersfelder Maßes, sowie 12. auf den Michaelstag ein Hahn und auf Fastnacht ein Huhn. 13. Folgende Dörfer gehören in das Gericht Oberaula: Wahlshausen, Ibra, Weißenborn, Schorbach, Olberode, Eckenrode, Horsbach, Friedigerode, Christerode und Falkenhain. 14. Des Weiteren folgende Wüstungen: Rungerode, Taubenscheit, Hauptschwenda, Schluft und Heuchelheim. 15. Das Marktrecht zu Oberaula haben allein die Grafen von Ziegenhain inne. Zeugen: Ritter Hermann von Schweinsberg, Eberhard Schenk von Schweinsberg der Ältere, Johann von Urff, Vogt in Ziegenhain, Heinrich von Urff, Heinrich von Löwenstein, Johann und Helwig von Rückershausen, Johann Waldvogel, Werner von Gilsa, Ludwig Döring, Hartmann von Westerburg, die Schöffen und Ratleute von Treysa namentlich Matthias Altmann, Thilo Geirspusch, Rüdiger senior und Nikolaus Rotzmaul sowie die Schöffen und Ratsleute zu Neukirchen, namentlich Siebert Rose, Heinrich Schlierbach, Heinrich Heckershausen, Johannes Rusche, Johannes Becker, Siebert Kümmel und Heinrich Seeliger.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ