Ernst Dietrich v.Böckenförde genannt Schüngel zu Wocklum, Echthausen und Neheim schließt vor seiner Heirat mit Margarethe Elisabeth von Neuenhoffmit seiner Schwester Junffer Anna Christina v.Böckenförde genannt Schüngel, Dechantin des Stiftes Oelinghausen einen Vertrag zur Ausfolgung des Kindsteils seiner Schwester. Er verspricht ihr eine Summe von 1.000 Rthlr. zu zahlen, davon 400 Rthlr. wann die Schwester es haben will. Die restlichen 600 Rthlr. sollen zu Gunsten der Schwester pro Jahr mit 5 Rthlr. je 100 Rthlr. verzinst werden. Weitere Zusagen vom Besitz des adligen Hauses Neheim. Zeugen: Hermann Gottfried v.Böckenförde genannt Schüngel, Richter und Schöffen zu Balve, Antonius Lahr (Lare,Laer) Pastor zu Balve, Johann Höyngk, Kurfürstlicher Brüchtenmeister, Johann Höynck, Richter, Gerhard von Loen, 5.7.1637 Orginal mit Gerichtssiegel auf Spacium, Unterschriften des Ernst Dietrich und der Anna Christina v.B. gen.Schüngel, Antonius Laer, der beiden Johann Höyngk und des Gerhardt v.Loen. Zeitgenössische Abschrift, beglaubigt von dem kaiserlichen Notar Heinrich Hensse.