Michel Ortlieb zu Dangrindeln ("Tangründel") bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Träger und ihren gemeinsamen Kindern die Mühle in Dangrindeln verliehen hat. Die Beliehenen werden sie in gutem Zustand erhalten, persönlich bewirtschaften ohne sie zu schlaizen und zu Martini die bisher üblichen, aus dem klösterlichen Rodel ersichtlichen Abgaben entrichten. Die Mühle darf auch nicht veräußert werden mit Ausnahme von Stein und Eisen, Zuber, Wannen und anderem "slissent" Geschirr, was man Mühlrecht nennt. Diese Dinge können sie einem ehrbaren, dem Kloster annehmbaren Mann verkaufen, müssen sie aber vorher dem Abt zum Kauf anbieten. Der Abt kann den Zehnten, den er in Dangrindeln hat, selber sammeln lassen oder verkaufen. Verboten ist Ungenossamenehe, auch sonst dürfen die Beliehenen dem Kloster nicht abschweifig werden, andernfalls verlieren sie ihr Leiherecht ("Lehenschaft").