Der Propst zu St. Andreas in Worms und der Dekan des Stifts Neuhausen bei Worms erlassen einen Schiedsspruch in der Streitsache des Dekans und Kapitels des St. Pauls-Stifts daselbst mit dessen Kanoniker Heinrich Span wegen der Pfarrkirche zu Gauangelloch und der Gefälle derselben, der Kompetenz des Pfarrers und des Vikars.