Georg Främan von Kleinprüfening (Weingenprüfning) und seine Söhne Läutwein und Marquard bekunden, dass Abt Johann von St. Emmeram ihnen den Weingarten in Prüfening, der zur Abtei des Klosters gehört, auf Lebenszeit als Leibgeding gegen einen jährlichen Zins von einem Drittel des Weins an die Abtei des Klosters verliehen hat. S: Otto Präntel, Richter von Randeck