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Bischof Ludwig Konstantin von Straßburg schließt mit dem Kloster Ettenheimmünster einen Vergleich über die Kompetenzen der klösterlichen Vogtei gegenüber der bischöflichen Kriminalgerichtsbarkeit im Bereich der Klosterherrschaft
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Bischof Ludwig Konstantin von Straßburg schließt mit dem Kloster Ettenheimmünster einen Vergleich über die Kompetenzen der klösterlichen Vogtei gegenüber der bischöflichen Kriminalgerichtsbarkeit im Bereich der Klosterherrschaft