Jacob Hertenstein zu Hilzingen reversiert für sich, Hans Hertenstein, den Sohn seines verstorbenen Bruders Caspar, und Paul Glatt gegenüber Ferdinand Geizkofler von Reiffenegg zu Gailbach, Haunsheim, Staufen, Moos und Weschenbeuren nach dem Tod von dessen Vater Zacharias und seiner Erbfolge in 2/3 der Herrschaft Staufen über die inserierte Belehnung mit einem bezeichneten Gut zu Hilzingen. Zins und Ehrschatz sind näher beschrieben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...