Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Jörg Frank (Francken) und Wilhelm Kern (Kernen), beide Goldschmiede und Bürger zu Heidelberg, Scheltworte und Taten zu Mainz ergangen waren, weswegen mehrfach gütliche und rechtliche Tage anberaumt wurden. Zuletzt haben die Parteien den pfalzgräflichen Räten die Sache zum endlichen Entscheid anheimgestellt. Diese entscheiden, dass Jörg Frank dem Wilhelm Kern 28 Gulden binnen 14 Tagen ausrichtet, beide Seiten ihre Forderungen abstellen und ihre Gerichtskosten selbst tragen. Damit sollen sie endgültig geschlichtet sein und sich in der Sache nicht weiter beirren.