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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Hans Algesheimer (Algeßheymern) bewilligt hat, mit seinen Gewerken auf eigene Kosten Erze und Metalle im Gericht zu Nieder-Wiesen (Niderwissen) im Fürstentum der Pfalz zu suchen und zu bearbeiten, nachdem sich um das Dorf herum allerhand Funde erzeigt hatten. Der Pfalzgraf versichert, sie dabei wie seine anderen Angehörigen zu schirmen. Wenn sie auf dem Eigentum von Dritten zu schürfen beginnen oder Steg und Weg anlegen, sollen die Gewerken diesem für seine Güter nach Schätzung des örtlichen Gerichts gütliche Bezahlung leisten. Kurfürst Friedrich verspricht, eine erschlossene Fundgrube dem Hans und seinen Gewerken nach dem Bergwerksrecht seiner Lande zu leihen und freien, behält sich dabei jedoch den Bergzehnt an geläutertem und ungeläutertem Metall vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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