Die Ehegatten Franz Jacob von Lalaer und Christina Margaretha von Lalaer geborene von Velrath übertragen der Abtei Brauweiler zu Handen des Abtes Martin Klingen und benannter Konventualen ihr adliges Haus mit Hof und Zubehör zu Oernell (Ursel), 100 Morgen Acker-, 15 Morgen Busch-, und 2 1/2 Morgen Weinland nebst Geld- und Naturaleinkünften zu Ursel begreifend, samt dem kleinen Weinzehnten zu Hersel, unter der Bedingung, dass die Abtei ihnen lebenslänglich Tisch und Wohnung gewähre, 300 Taler, sowie von 700 Talern die jährliche Rente zu 4 %, ferner so lang einer von Beiden lebe, 108 Taler und 6 Malter Korn entrichte, außerdem ihnen noch den lebenslänglichen Nießbrauch des Weingartens, einer Rente von 40 Albus und 7 Hühnern zu Ursel, und eines Guldens aus dem kleinen Weinzehnten zu Hersel gestatten, dagegen aber bei gutem Weinjahre 4, bei weniger gutem 2 bis 3 Ahm, und das kurfürstliche Siegel (à 2 fl. 1 Alb. 1 Gellar) empfangen solle. Falls einer der beiden Gatten früher mit Tode abginge, fällt der Wein der Abtei zur Hälfte zu, aber auch die Hälfte der Unkosten sowie der jährlichen Lasten, nämlich 1/2 Malter Hafer, 2 Hühner, 19 1/2 Albus Pfennigsgeld und 7 Albus Weidengeld an die Äbtissin von Dietkirchen auf dem Hof zu Ursel, 15 Heller wegen des Busches an die Kapelle zu Badorf, ein Sester Roggen an das Kloster Sion zu Köln. Endlich wird bestimmt, wie es im Falle des früheren Absterbens eines oder des anderen Gatten mit dem Unterhalt einer Magd, resp. eines Knechts, wie nach beider Tode mit der Schwester des Ausstellers Nonne zu Grau-Rheindorf, zu zahlenden Rente gehalten werden soll. Not. U. Mit den Siegeln des Ausstellers und des Konvents (3 S.S.) in Holzkapseln. Dabei die Unterschriften des Abtes Martin von Brauweiler, dreier Konventualen, der Aussteller, des Abtes Placidus von Laach und des Dr. Ilkermann als Zeugen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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