Das Gericht zu Oppenau entscheidet auf Klage des Klosters Allerheiligen gegen Herman Henßlin den Brotbäck zu Oberkirch, dass er schuldig sei, den von dem Kloster eingeklagten Zins von seinem Haus zu Oberkirch zu bezahlen und dem Kloster wegen der vergessenen Zinsen Genüge zu leisten.