Albrecht Ernst, Reichsgraf zu Wartenberg, Herr zu Wald und Tischlingen, Bischof zu Laodizea, Präses des Konsistoriums des fürstlichen Stifts Regensburg und Weihbischof, Reichskaplan, Archidiakon des Erzstifts Köln und Propst von St. Cassius und Florentius in Bonn, belehnt Ferdinand Develich als Bevollmächtigten des Maximilian Hartard, Freiherrn von Waldbott zu Bassenheim, Herrn zu Gudenau, mit dem Gut zu Merl zwischen Gudenau und Meckenheim mit allen Rechten und Zubehören, wie Otto Werner, Freiherr von Waldbott von Bassenheim, [und dessen Vorgänger] dasselbe zuletzt von ihm und seinen Vorgängern, Pröpsten der St. Cassius-Stiftskirche, zu Lehen empfangen und getragen haben. Er hat Huldigung und Eid empfangen, das Lehen getreu zu verdienen und zu vermannen, Gehorsam zu leisten, das Lehen nicht ohne seine Genehmigung zu belasten, zu veräußern und zu verspleißen, sondern entfremdetes Gut zurückzugewinnen, nach des Propstes Wohl zu trachten, Schaden von ihm zu wenden und alles zu tun, was ein getreuer Lehnmann seinem Herrn schuldet. - Zeuge als Mann von Lehen: Franz Ferdinand Fabri, Hofkanzleidirektor des Kurfürsten zu Köln. - Ankündigung des Lehnsiegels der Propstei. Geben undt belehnet zu Bonn ahm siebenundtzwantzigsten tagh monahtz Mey 1701.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...