Eberhard Graf zu Königstein, Herr zu Eppstein und Münzenberg belehnt mit den der Herrschaft Eppstein heimgefallenen Lehen des + Walther von Reifenberg, der ohne Leibslehnserben verstorben ist, Marsilius, Philipp und Gottfried von Reifenberg, auch Philipp, + Emmerichs Sohn, Vettern und Brüder, eines Stamms und Wappens von Reifenberg zu Mannlehen, mit 1/2 Fuder Wein zu Neuenhain, mit den Leuten der Herrschaft Eppstein, die über der Hühnerstraße wohnhaft werden, zu Erblehen mit seinem Teil an Dorf und Gericht zu Köppern mit Leuten, Zinsen und Gülten, wofür + Walthers Ahnherr gänzlich zugunsten der Herrschaft Eppstein auf das Dorf Alsdorf und eine Hube zu Frondorf verzichtet hatte. Siegler: Aussteller.