Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) überträgt wegen der seiner Kirche geleisteten Dienste dem Berthold von Borsch (Bursa) und seinen Erben eine Gülte von drei Pfund Fuldischer Pfennige aus der jährlich an Michaelis [29. Sept.] fälligen Bede zu [Ober-/ Unter-] Ufhausen (Ufhusen) als erbliches Burglehen mit Residenzverpflichtung auf Fürsteneck (Fursteneke); die Gülte ist so lange zu erheben, bis sie mit 30 Pfund Fuldischer Pfennige abgelöst wird. Dann sind dafür Güter zu erwerben oder Einkünfte aus Eigen in Höhe von drei Pfund jährlich anzuweisen und von der Fuldaer Kirche als Burglehen zu empfangen. Bei Säumnis in Leistung der Residenzpflicht wird der jeweilige Amtmann die Einkünfte an sich ziehen. Siegel des Ausstellers.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
Loading...